In vielen Ländern gibt es gesetzliche Vorgaben für die Barrierefreiheit von Websites. In Deutschland regelt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), dass öffentliche Stellen ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei gestalten müssen. Diese Vorschriften basieren oft auf den internationalen WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines). Für private Unternehmen gibt es ebenfalls gesetzliche Anforderungen, insbesondere wenn sie Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten, wie Banken oder Versicherungen. Auf europäischer Ebene gibt es zudem die EU-Richtlinie 2016/2102, die die digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor vorschreibt. Die Nichteinhaltung dieser Gesetze kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie Abmahnungen oder Bußgeldern, und schädigt das Ansehen eines Unternehmens oder einer Institution.