Warum müssen Websites barrierefrei sein?

1. Rechtliche Verpflichtungen

  • EU-Richtlinie 2016/2102: Diese Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, barrierefreie Websites und Apps für öffentliche Stellen sicherzustellen. Sie wurde in Deutschland durch die BITV 2.0 umgesetzt.
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Es definiert den allgemeinen Rechtsrahmen für Barrierefreiheit in Deutschland und verlangt, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an der digitalen Welt teilhaben können.
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0): Diese Verordnung konkretisiert die Anforderungen für die Barrierefreiheit von IT-Systemen öffentlicher Stellen.

2. Inklusion und Chancengleichheit

  • Websites sollen so gestaltet werden, dass alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen haben. Dies ist ein Grundprinzip der Chancengleichheit und Teilhabe in der digitalen Gesellschaft.
  • Rund 15 % der Weltbevölkerung leben mit einer Behinderung. Ohne barrierefreie Websites wird dieser bedeutende Teil der Bevölkerung von der digitalen Welt ausgeschlossen.

3. Vermeidung von Diskriminierung

  • In Deutschland verbieten Gesetze wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Diskriminierung aufgrund von Behinderungen. Wenn digitale Inhalte nicht barrierefrei sind, können Menschen mit Behinderungen benachteiligt werden, was als Diskriminierung betrachtet werden könnte.

4. Erhöhung der Reichweite und Zugänglichkeit

  • Barrierefreie Websites erreichen eine größere Zielgruppe, einschließlich älterer Menschen, Menschen mit temporären Einschränkungen (z. B. Verletzungen) oder Menschen in ungünstigen Umgebungen (z. B. laute Umgebungen, in denen Audioinhalte schwer zu hören sind).

Fazit:

In Deutschland müssen insbesondere öffentliche Stellen (Bund, Länder, Kommunen) ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei gestalten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Diese Verpflichtung basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102 und der BITV 2.0. Barrierefreiheit fördert die Inklusion und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen und soll sicherstellen, dass alle Menschen die gleichen Möglichkeiten haben, am digitalen Leben teilzuhaben.

Barrierefreie Website

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